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Hinweis: Hilfswerkzeug zum Schreiben von Rechnungen, ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die App erzeugt Papier- bzw. PDF-Rechnungen, keine E-Rechnungen (XRechnung/ZUGFeRD). Kleinunternehmer dürfen weiterhin solche Rechnungen ausstellen (§ 34a UStDV), müssen aber seit 2025 E-Rechnungen empfangen können. Bei Regelbesteuerung gilt für Rechnungen an andere Unternehmen im Inland ab 2027 (Vorjahresumsatz über 800.000 €) bzw. ab 2028 die E-Rechnungspflicht – ausgenommen Kleinbetragsrechnungen bis 250 €.