Wohnung, Gewerbeeinheit oder Garage mit eigener Abrechnung.
Bei Mieterwechsel: den alten Mieter mit Auszug, den neuen mit Einzug eintragen.
Objekt, Zeitraum und Angaben für das Anschreiben.
Der Zeitraum darf höchstens 12 Monate umfassen. Die Abrechnung muss spätestens 12 Monate nach seinem Ende beim Mieter sein (§ 556 Abs. 3 BGB). Tragen Sie „Verschickt am“ ein, schaltet der Fristwächter auf erledigt.
Hinweis: Die Nebenkostenabrechnung ist ein Hilfswerkzeug und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Welche Kosten umgelegt werden dürfen, richtet sich nach Ihrem Mietvertrag und der Betriebskostenverordnung. Heizkosten werden vereinfacht verteilt; die CO₂-Kostenaufteilung wird nicht berechnet.