Mindestlohn und Minijob-Grenze
Die Minijob-Grenze ergibt sich aus dem Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro (§ 8 Abs. 1a SGB IV). Für Jahre ohne Eintrag gilt der letzte bekannte Wert.
Darstellung
Hinweis: Hilfswerkzeug zur Arbeitszeitaufzeichnung, ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Ob eine Beschäftigung als Minijob oder kurzfristig gilt, entscheidet am Ende die Minijob-Zentrale. Gesetzliche Werte ohne Gewähr (Stand Oktober 2026).